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Ersatz „fiktiver“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

in Allgemein, Wohnungseigentumsrecht
Der u.a. für das Immobilienkaufrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über ein Verfahren zu entscheiden, in dem die Käufer einer Eigentumswohnung von dem Verkäufer Schadensersatz wegen Feuchtigkeit in der Wohnung verlangen und ihre Forderung anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnen.
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https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/wp-content/uploads/2018/03/Anwalt-Sedlmeyer-Logo.png 0 0 Ulrich Sedlmeyer https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/wp-content/uploads/2018/03/Anwalt-Sedlmeyer-Logo.png Ulrich Sedlmeyer2020-03-17 15:34:192020-03-17 15:36:48Ersatz „fiktiver“ Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

Verhandlungstermin am 13. März 2020 um 9:00 Uhr in Sachen V ZR 173/19 (Lärmbelästigung nach Austausch des Fußbodenbelags)

in Wohnungseigentumsrecht
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer von dem Eigentümer der darüber liegenden Wohnung Maßnahmen des Trittschallschutzes verlangt, nachdem infolge des Austauschs des Bodenbelags in dieser Wohnung (Fliesen statt Teppichboden) die Trittschalldämmung wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums den schallschutztechnischen Mindestanforderungen nicht mehr genügt.
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