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Erbrecht in München

Erbrecht – Testament

Wenn Sie wollen, dass Ihr letzer Wille auch in Zukunft Ihr Wille bleibt, dann sollten Sie die Nachfolge bei Lebzeiten regeln.

Sie ersparen den Hinterbliebenen nicht nur in einem der schlimmsten Momente zusätzlichen Kummer, Sie stellen auch sicher, dass Ihr Vermögen erhalten bleibt und ausschließlich in Ihrem Sinne verwendet wird.

Wir helfen Ihnen in allen Fragen, die das deutsche Erbrecht betreffen.

Testament

Testament im ErbrechtMit einem Testament regeln Sie zu Lebzeiten Ihren letzten Willen, wenn Sie Ihr Vermächtnis anders als gemäß der gesetzlichen Erbfolge verteilen möchten.

In Ihrem Testament können Sie beispielsweise die Erbeinsetzung aber auch die Enterbung oder Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker anordnen.

Eine öffentliche Verfügung von Todes wegen kann bei einem Notar erstellt und dann beim Amtsgericht hinterlegt werden. Sehr häufig wird das Testament jedoch privat handschriftlich erstellt.

Hierbei gilt es allerdings einige wichtige Punkte zu beachten, damit ihr selbst erstelltes Testament auch rechtlich nach Ihrem Ableben standhält. Andernfalls können Erben das Testament anfechten, Erbengemeinschaften führen teils jahrelang erbitterte Erbrechtsstreitigkeiten, häufig zu Lasten des eigentlich vererbten Vermögens.

Wenn auch Sie bereits jetzt an später denken und Ihr Vermögen rechtssicher testamentarisch regeln möchten, berate ich Sie gerne.

Pflichtteil

Pflichtteil im ErbrechtDie gesetzliche Erbfolge regelt gem. § 2303 BGB, welche Personen pflichtteilsberechtigt sind und demnach eine Art „Mindestbeteiligung“ am Erbe erhalten.

Kinder, Ehegatten oder die Eltern werden zu Pflichtteilsberechtigten, deren jeweilige Pflichtteilshöhe sich nach § 2303 Absatz 1 BGB berechnet.

Zur Klärung, ob die Voraussetzungen für einen Pflichtteil erfüllt sind und wie dieser rechtlich durchgesetzt werden kann, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.

Enterbung

Enterbung im ErbrechtImmer wieder kommt es vor, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten mittels Testament seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge ausschließt. Dennoch gilt es zu bedenken, dass die Enterbten in der Regel die Möglichkeit behalten, trotzdem ihren Pflichtteil einzufordern.

Gründe für einen gänzlichen Entzug des Pflichtteils werden gesetzlich klar definiert. Daher sollte im Falle einer gewünschten Enterbung rechtlicher Rat eingeholt werden.

Gerne stehe ich Ihnen in diesem Fachbereich beratend zur Verfügung.

Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer im ErbrechtIn Deutschland fallen bei Schenkungen zu Lebzeiten sowie bei Erwerb von Vermögen und Eigentum von Todes wegen Schenkungs– bzw. Erbschaftssteuer an.

Das Erbschaftssteuer– und Schenkungssteuergesetz regelt diese jeweilige Steuerlast.

Neben Freibeträgen für die Erben sowie Steuerberfreiung wie z.B. für selbstgenutztem Wohnraum gibt es in diesem Bereich häufig offene Fragen – rechtlich wie auch steuerlich.

Sprechen Sie mich an, gerne berate ich Sie zu dem komplexen Thema der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

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