Fachanwalt für

Familienrecht München

Elternunterhalt aus Einkommen

Pflegeheim – Vermögensschutz

Als Fachanwalt für Familienrecht informiere ich Sie regelmässig über alles was Sie zum Thema Elternunterhalt wissen müssen:

  • Wer bezahlt die Pflegeheimkosten?
  • Gibt es Zuschüsse?
  • Wenn ja von wem?
  • Wie viel von Ihrem Gehalt/Vermögen müssen Sie einsetzen?

Lesen Sie dazu auch mein: Elternunterhalt Spezial Teil 2

Pflegeheim – Vermögensschutz – Teil 1

Vermögensschutz im Familienrecht

 

Müssen die Eltern oder ein anderer naher Angehöriger ins Pflegeheim ist dies teils mit erheblichen Kosten verbunden und erfordert ein hohes Maß an Organisation.

Dabei ist vielen die Rechtslage bzgl. der Kosten für das Pflegeheim nicht bekannt und welche Rechte und Pflichten Sie haben.

Der folgende Artikel gibt Ihnen einen Überblick zum Thema Vermögensschutz.

Eilmeldung: Elternunterhalt – Erhöhung des Selbstbehalts auf 5.000 € durch OLG vorerst bestätigt…

Eilmeldung! Elternunterhalt: massive Erhöhung des Selbstbehalts auf 5.000 € vom OLG München vorerst bestätigt …

Elternunterhalt – massive Erhöhung des Selbstbehalts auf 5.000 € …

Eilmeldung! Elternunterhalt: massive Erhöhung des Selbstbehalts auf 5.000 €. Entlastung der Besserverdiener mit Einkommen über 100.000 € brutto/Jahr …

Sie benötigen noch mehr Informationen zum Elternunterhalt

Fragen Sie JETZT Ihren Anwalt, wir helfen Ihnen

  • bitte das Ergebnis der Aufgabe eintragen