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Elternunterhalt: Keine Schenkungsrückforderung bei Gefährdung des Schonvermögens

in Familienrecht
Das OLG München bestätigt in der von uns erstrittenen Entscheidung zum Aktenzeichen 15 U 522/18 weiterhin die Gültigkeit der Entscheidung des BGH vom 30.08.2006, Az: XII ZR 98/04. Demgemäß erfolgt keine Schenkungsrückforderung bei Verarmung des Schenkers, auch nicht bei Unterschreiten der 10-Jahres-Frist, wenn durch die Rückgabe des Geschenks eine Gefährdung des Schonvermögens des Beschenkten erfolgen würde.
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