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Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen

in Mietrecht
Urteil vom 24. August 2017 – III ZR 574/16 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden haften, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen. Er hat das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig aufgehoben und die Sache das Berufungsgericht zurückverwiesen. Sachverhalt: Das Klägerin ist Eigentümerin […]
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https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/wp-content/uploads/2018/03/Anwalt-Sedlmeyer-Logo.png 0 0 Ulrich Sedlmeyer https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/wp-content/uploads/2018/03/Anwalt-Sedlmeyer-Logo.png Ulrich Sedlmeyer2017-08-24 22:28:152018-06-29 16:08:52Eigentümer von baumbestandenen Grundstücken haften nur unter besonderen Umständen für Rückstauschäden, die durch Wurzeleinwuchs in Abwasserkanäle entstehen
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